ich hab 1992(war damals 15 Jahre alt) die Angelprüfung abgelegt und war bis 1993 in einem Verein. Aus Zeitgründen(Ausbildung) hab ich den Verein verlassen. Den Angelschein hab ich auch nicht mehr. Möchte mich diesem Sport jedoch gern wieder widmen. Meines Wissens gab es den Fischereischein 1992 noch nicht(?).
Muss ich die Prüfung erneut ablegen? Wenn nicht, wo kann ich den Fischereischein bekommen?
Ich verstehe die Frage nicht ganz. Du sagst du hast 1992 die Angelprüfung gemacht und stellst anschließend in Frage ob es '92 einen Fischereischein gab. Was hast du denn bekommen nachdem du die Prüfung gemacht hast?
Fakt ist es gab 1992 auch schon den Angelschein und dieser war für jeden (legalen) Angler Pflicht. Wenn du nun lediglich deinen Schein verloren, im Sinne von verlegt, hast, solltest du dich mit dem Verein in Verbindung setzen bei dem du den Schein gemacht hast. Wenn du Glück hast haben die noch entsprechende Akten aus denen deine erfolgreich Teilnahme hervorgeht. Allerdings ist das ja nun schon verdammt lange her, ich würde mir also nicht ganz so viel Hoffnung machen.
Zitat von guenstig-angeln.deIch verstehe die Frage nicht ganz. Du sagst du hast 1992 die Angelprüfung gemacht und stellst anschließend in Frage ob es '92 einen Fischereischein gab. Was hast du denn bekommen nachdem du die Prüfung gemacht hast?
Danke erstmal für die Antwort.
Vllt. nochmal zur näheren Erläuterung: Die Prüfung war nicht so umfangreich wie heute. Es wurden Mindestmaße, Schonzeiten und Hakengrößen abgefragt, einige Fischarten musste man erkennen und ´nen Haken binden. Und wie man sich in der Natur verhält bzw. mit Tieren und Pflanzen umgeht, wird oder sollte wohl jeder wissen.
Mit dem Schein, den ich damals erworben hab, war ich berechtigt in vereinseigenen Gewässern zu angeln. Gegen eine Gebühr u. die der Vorlage dieses Scheins konnte man auch an den Gewässern anderer Vereine angeln.
Später kam dann der Fischereischein. Mit dessen Einführung war mein 1992 erworbener Angelschein "nur" noch Mitgliedskarte.
Kurz gesagt: Den Angelschein den ich erwarb war FIschereischein und Mitgliedskarte in einem. Fangbuch hatte ich natürlich auch.
Den Schein den Du bekommen hast, war der Grün? Dann ist es ein Ausweis über die abgelegte Fischerprüfung. Den Fischereischein muss man sich dann extra beim Ordnungsamt ausstellen lassen.
Wenn Du den Grünen Schein gehabt hast, frag mal beim Verband Deutscher Sportfischer e. V.-VDSF- (für die alten Bundesländer zuständig) Deutscher Anglerverband e. V. -DAV- für die neuen Bundesländer) nach, die sollten eine Kopie davon haben und dann gehst Du damit zum Ordnungsamt und lässt Dir den Fischereischein ausstellen.