Hallo Ich hab mal ne Frage Also ich wohne in Hessen und dort ist es erst mit 16 erlaubt den angelschein zu machen.Allerdings würde ich ausschließlich in bayern angeln ,wo es schon mit 14 gestattet ist. Kann ich dann auch in Hessen die Prüfung mit 14 machen oder wie funktioniert das ?
Willkommen hier im Forum an dieser Stelle erst einmal.
Du schreibst doch schon das in Hessen der Schein erst mit 16 zu machen ist.Jeder der mit 14 einen Schein machen will würde sagen er will nach Bayern angeln gehen.Das funktioniert nicht. Wenn dur nur oder vorwiegend in Bayern angeln willst warum machst du ihn nicht dort? Wenn dies nicht möglich ist sieht es scheinbar schlecht aus, wenn du keinen Erwachsenen mit Schein an deiner Seite hast.( Ich gehe davon aus dass du einen Jugendfischereischein hast)
jaa ich hab einen...aber ich hab immer mit meinem nachbarn gefischt der hatte einen angelschein.Aber der ist jetzt weggezogen.aber vielleicht macht mein vater einen angelschein.Mal sehen
Also, Juup,laut gesetz darf mann sein Schein nur in sein Bundesland machen(Mindestens so ist es in BW) und sogar wenn mann nach BW kommt,muß mann es umschreiben ,weis nicht mehr genau inerhalb welcher zeit sonst wird ungultig. Angelschein darf mann bei uns ab 10 machen ,dann kann mann praktisch aleine angeln gehen. Begleitung braucht dann der Jungangler wegen Fürsorgepflicht bis 16.Ein Elternteil oder andere Erwachsene auch ohne Schein genugt. Übrigens, in Bayern darf ein Kind ab 5 angeln mit eine Rutte von Vater ,Onkel oder andere Erwachsene mit Angelschein. Viel Erfolg!Grüß Sany
Hast du ein Schreibfehler gefunden? Glückwunsch! Du darfs in behalten!!
Auszug Brandenburg:Fischereischeine anderer Bundesländer werden nach Ablauf ihrer Gültigkeit umgeschrieben und verlängert. Ebenso wird eine in einem anderen Bundesland abgelegte Fischerprüfung zur Erteilung eines Fischereischeins anerkannt.
Auszug BW:Bei Zuzug wird spätestens nach 2 Jahren ein baden-württembergischer Fischereischein gebraucht. Ein Fischereischein eines anderen Bundeslandes wird nach Vorlage eines Fischerprüfungszeugnisses umgeschrieben. Die Fischerprüfung eines anderen Bundeslandes wird anerkannt wenn der Anwärter zum Zeitpunkt der Prüfung keinen Wohnsitz in Baden-Württemberg hat.
Auszug MVP:Ein Fischereischein eines anderen Bundeslandes wird nach Zuzug in Mecklenburg-Vorpommern ohne weiteres umgeschrieben. Die in einem anderen Bundesland abgelegte Fischerprüfung ist zur Erteilung eines Fischereischeins in Mecklenburg-Vorpommern gültig.
Niedersachsen:Fischereischeine anderer Bundesländer werden nach Ablauf ihrer Gültigkeit in Niedersachsen umgeschrieben und verlängert wenn ihnen eine offizielle Fischerprüfung zu Grunde liegt.
Und so weiter und so weiter...... einige nicht genannte BL. setzen einen Zuzug voraus.
@ TheNeves: Die Problematik hat sich doch für dich erledigt. Du darfst doch mit 14 Jahren den Fischereischein in Hessen machen.
Zitat Hessen:Der Jugendfischereischein kann von 10 bis 16 Jahren ohne vorherige Prüfung erworben werden. Er erlaubt das Angeln nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers. Der reguläre Fischerei-schein kann ab 14 Jahren gegen Nachweis der bestandenen Fischerprüfung erworben werden.
Auszug BW:Bei Zuzug wird spätestens nach 2 Jahren ein baden-württembergischer Fischereischein gebraucht. Ein Fischereischein eines anderen Bundeslandes wird nach Vorlage eines Fischerprüfungszeugnisses umgeschrieben. Die Fischerprüfung eines anderen Bundeslandes wird anerkannt wenn der Anwärter zum Zeitpunkt der Prüfung keinen Wohnsitz in Baden-Württemberg hat. Und noch: Wenn dur nur oder vorwiegend in Bayern angeln willst warum machst du ihn nicht dort?
Im Klartext, wenn einer nach BW kommt und inerhalb 2 Jahre sein Schein nicht umgeschrieben hat der kann es neu machen.Wer sein Wohnsitz in BW. hat kann nicht sein Schein in Hessen machen. Also ich gehe davon aus das auch wer in Hessen wohnt kann sein Schein nicht in Bayern machen. Ich wohne in BW, angeln tue ich um 99,99% in Bayern ,trotzdem habe ich mein Schein in BW machen müssen,und ich muß mich halten an die gesetze von Bayern! Grüß,Sany
Hast du ein Schreibfehler gefunden? Glückwunsch! Du darfs in behalten!!
Jepp es ist wirklich richtig, wider meiner geschriebenen Theorie habe ich einen Spezi in Roding (Oberpfalz) angerufen und der spiegelt in etwa fast den selben Wortlaut von dir, also ist korrekt deine Aussage von dir.Bis auf Ausnahmen die den Rand des legalen in Frage stellen!!
Jeder muss den Schein in dem Bundesland machen in dem er wohnt ganz egal wo er dann nachher angelt! Und dass man sich, wenn man in einem anderen Bundesland angelt, an die gesetzt dort zu halten hat, ist ja wohl selbstverständlich! Aber da man nach einem Umzug seinen Schein ohne Probleme umschreiben kann, ist alles ja halb so wild.