Hallo Community, der Zusammenschluss von VDSF und DAV weckt bei mir einige Zweifel, was bringt uns Angler der Zusammenschluß der beiden Verbände? Wurden wir in den letzten Jahren durch den VDSF nicht gut vertreten und jetzt noch der Zusammenschluß; was für Nachteile müßen wir erwarten? Petri Heil GrundelMax
Oder welche Vorteile. Das wichtigste wäre doch die Möglichkeit Gemeinsam in weiteren Gewässern angeln zu gedürfen.Oder die Möglichkeit in jeden Verein eintreten zu können ohne Verlust des Hausgewässers weil dieser Verein mit gutem Gewässern bestückt ist aber einen anderen Dachverband angehört. Oder eine geschlossene Einigkeit einer einzelnen Lobby bei Interessenvertretung der Angler.
Hallo Juup, grüß dich und erstmal den Feierabend genießen! Mein Gedanken und Überlegung zur Sache Zusammenschluß ist nicht die Sorge der Gewässer, was auch wichtig ist - vielmehr sehe ich die Gefahr, daß unsere Interessen nicht mehr stark genug vertreten werden. Ich habe bei dem Zusammenschluß kein gutes Gefühl und wir Angler sehr benachtteilig werden, aber ich kann mich da auch täuschen? Petri Heil GrundelMax
Hallo Anglerinnen und Angler, wenn es nach den Forderungen einiger Organisationen geht, so werden wir in 10 nicht mehr so Angeln können, wie wir es heute tun. Die Verantwortlichen unserer Verbände, der Zusammenschluß von VDSF und DAV muß dahin führen daß wir Angler nicht benachteiligt werden, daher bin ich der Meinung, daß folgendes geschehen muß! 1. Einführung von einen Lehrausweis. Was ist darunter zu verstehen? Jede/r Frau/Mann erhält bei der Anmeldung zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung einen Lehrausweis, der Ausweis berechtigt dazu daß der Lehrausweisinhaber mit einer Handangel fischen darf im Begleitung eines volljährigen Anglers.
2. Die Reduzierung der Kormorane weiter daß Kormorane nur noch in Naturschutzgebieten gedultet werden. In allen anderen Fischgewässer hat der Kormoran nichts zu suchen und daher Abschuß.
3. Jeden Angler der nicht in einem Verein ist, darf der Zutritt zu Verbandsgewässern nicht verweigert werden, das heißt freien Zutritt zu Gewässern die dem Staat gehören und der Verband nur Pächter ist. Was ist eure Meinung? Petri Heil GrundelMax
Also, Zu 1. Voll einverstanden, es ist nichts verkert wenn mann schon einige erfarungen gesamelt hat , und schon ein paar fragen schon aus erfarung beantworten kann. Zu 2. Mehr hausrecht für die Pächter? Die dürfen pflegen und besetzen aber nicht entscheiden wer ist auch willkommen an sein Teich, da die Kormorane fallen unter kapitel"Jagd" Zu 3. Das verstehe ich nicht so ganz.Mehr tageskarten?Schwarzangeler?
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Hallo sany, Ich habe seit einigen Jahren eine Jahreskarte für den Rhein - Main - Donau Kanal, dieses Gewässer gehört dem Oberpfälzischen Fischerei Verband. Hier gibt es keine Probleme, nicht mit Tageskarten und nicht mit Jahreskarten. So kann das auch in anderen Verbandsgewässern funktionieren, in staatlichen Gewässern hat ein Verein nichts zu bestimmen. Meine Forderung und das kommt, wenn Vereine nicht umdenken, Bundesweit rufe ich zur Gründung einer Anglergemeinschaft auf, wo Angler sich zusammen schließen, die keinen Angelverein angehören, derzeit wären das 350 000 Angler. Mein Beitrag bezieht sich ja auf Staatlichen Gewässer, wo der Verband der Pächter ist und Vereine eine untergeordnete Rolle spielen. Ich kann hier nur unsere Stuation in Mittefranken schildern und denke, daß andere die gleiche Situation in ihren Bundesland haben. Viele Vereine betreiben seit Jahren Betrug mit Gastkarten, dieser Zustand muß beendet werden. Schwarzangler gibt es in unseren Bereich so gut wie nicht, es kann vorkommen, daß ein Angler mal seinen Freund der keinen Angelschein hat mit angeln läßt, aber Schwarzangler im eigentlichen Sinn gibt es bei uns nicht. Kein Verband, Verein darf Anglern den Zutritt an staatliche Gewässer verwehren die nicht in einem Verein sind, die Vereine müßen umdenken und ihre Aufnahme Bedingungen ändern. Die heutige Gesetzgebung läßt zu, daß ein Jugendlicher in Bayern ab 12 Jahre einen Jugendfischerei Schein erhalten kann, aber nur in Begleitung eines Erwachsenen, dieser braucht nicht einmal Angler sein, nein da muß sich was ändern. Der Abschuß für Kormorane in Bayern ist neu geregelt. Gruß Martin
Ja, da gebe ich dir recht.Nur bei uns ist es so wie es ist. So kann mann zb. in andere Länder eine Tages oder Jahres Karte erwerben, das gültig ist für das ganze Land oder Region, für die Staatlische Gewässer, da sollte Jedermannsrecht gelten, Staatlische Fischereischein vorrausgesetzt. Grüß Sany
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>>Kein Verband, Verein darf Anglern den Zutritt an staatliche Gewässer verwehren die nicht in einem Verein sind, die Vereine müßen umdenken und ihre Aufnahme Bedingungen ändern.<<
Verstehe deine Aussage nicht?.
Wenn ich kein Mitglied bin obliegt es mir doch Tages-Wochenkarten nach meinem Ermessen für mein Wunschgewässer zu kaufen (Pacht oder staatl).Habe ich diese Zeitkarte, hält mich kein Verein auf dort zu angeln. Im kleinen Verein bekommt man die Jahreskarten etwas günstiger und nutzt gleich das gesamte Gewässerangebot vom jeweiligen Dachverband.
>>Die heutige Gesetzgebung läßt zu, daß ein Jugendlicher in Bayern ab 12 Jahre einen Jugendfischerei Schein erhalten kann, aber nur in Begleitung eines Erwachsenen, dieser braucht nicht einmal Angler sein, nein da muß sich was ändern.<<
>>1. Einführung von einen Lehrausweis. Was ist darunter zu verstehen? Jede/r Frau/Mann erhält bei der Anmeldung zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung einen Lehrausweis, der Ausweis berechtigt dazu daß der Lehrausweisinhaber mit einer Handangel fischen darf im Begleitung eines volljährigen Anglers.<<
Ist das nicht das gleiche wie ein Jugendfischereischein?
@ Juup, in Bayern ist das leider nicht so. Beispiel: Du wohnst in Nürnberg und möchtest am Rhein Main Donau Kanal angeln, kein Verein oder der Verband stellt dir eine Tages, Wochen oder Monatkarte aus, dein Wohnsitz muß 50 Km weit weg sein. Vereine erheben teilweise Aufnahme Beträge von bis zu tausend Euro, weiter als passives Mitglied wirst du aufgenommen, darfst aber nicht in allen Vereinsgewässern angeln. Lehrausweis Beispiel: Du möchtest die Fischerprüfung machen - meldest dich bei einen Angelverein zum Lehrgang an, da sollte es diesen Lehrausweis geben, der nur während des Lehrgangs gültig ist und du mit einen Vereinsmitglied mitgehen kannst und mit einer Handangel fischen darfst. Gruß Martin