Ich habe deine PM erhalten,die Frage kannst du auch im Forum stellen, dafür denke ich einmal hast du dich angemeldet.
Hast du den Angelschein/Jugendfischereinschein??Sonst müsstest du wissen wie Anguilla anguilla getötet werden muss.Wenn du du nur mitgehst allerdings.... Also noch einmal. Zitat:
Auszug aus der TierSchlV §13 Abs.5: Wer einen Fisch schlachtet oder tötet, muß diesen unmittelbar vor dem Schlachten oder Töten betäuben. Ohne vorherige Betäubung dürfen 1. Plattfische durch einen schnellen Schnitt, der die Kehle und die Wirbelsäule durchtrennt, und 2. Aale, wenn sie nicht gewerbsmäßig oder sonst höchstens bis zu einer Zahl von 30 Tieren proTag gefangen und verarbeitet werden, durch einen die Wirbelsäule durchtrennenden Stich dicht hinter dem Kopf und sofortiges Herausnehmen der Eingeweide einschließlich des Herzens geschlachtet oder getötet werden Ich hoffe ich konnte dir helfen.
wenn wir einen Aal gefangen haben (natürlich nur wenn er maßig ist) stechen wir ihm mit einem großen Messer kurz vor dem kopf und dann stecken wir den aal in den kescher und stellen den kescher auf einen Rutenhalter weil uns ist es schon mal passiert das uns glaub 80 cm Aal fast ins Wasser wieder entwischt ist konnten ihn aber noch kurz vor dem wasser abfangen den der lag direkt am Hang
Deine Aussage vom quälen finde ich ein wenig merkwürdig wenn dein Motto catch ans relase ist. Wenn man schon Fisch fängt sollte man den auch essen oder essen lassen. Als Fisch ist es bestimmt nicht lustig aus seinem natürlichen Lebensraum entrissen zu werden. Nur um nach dem wiegen und vermessen zurück gesetzt zu werden. Untermaßige Fische bilden natürlich eine Ausnahme.
MfG Sven
Jeder Tag ist ein Angeltag, aber nicht jeder Tag ist ein Fangtag. Die Raute auf dem Herzen