Ja, kein problem, nur wegen "Aufsichtspflicht" sollte ein Erwachsener, auch ohne Angelschein mit sein bis du 16 bist( oder 14 reicht schon, da bin ich mir nicht so sicher). Grüß, Sany
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Also ich 13 war letztend mit nem Kuppel (15) angeln und dann kam ne Kontrolle und der Typ hat nichts von wegen Aufsicht gesagt. Ich hab meinen Angelschein leider erst im November. Gruß Raubfischprofi
Ja, da der Kontrolleur war von Pächter befugt um euch nach der fischereirechte zu kontrolieren. So lange ihr nichts ungesetzlisches macht( zum beispiel diebstahl, sachbeschädigung, umweltverschmutzung, tierquelerei, schwarzfischerei) das mann die Polizei holt ist alles in ordnung. Wenn etwas pasiert dann seit ihr in euren alter nicht oder nur bedingt strafmundig, dann kann mann euren Eltern zum rechenschaft ziehen. Bis ihr 18 seit( und nicht bis 14 oder 16 wie ich oben geschrieben habe) haben euren eltern aufsichtpflicht, also sind mitverantwortlich für eure Taten. Aber ihr tut sowas nicht, oder ? Grüß, Sany
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Danke für die Verbesserung jetzt weiß ich bescheid. Aber da ich keine der aufgezählten Sachen machen würde bzw. nicht vor habe zu machen kann ja dann nichts schlimmeres passieren.
das kann von Verein und Bundesland unterschiedlich sein. Hier findest Du die Angaben vom Verband Deutscher Sportfischer: http://www.vdsf-fischerjugend.de/5008189...93bf1006117.htm Dann solltest Du Dich in Deinem Verein noch erkundigen damit nichts schief geht